Unternehmensbewertung

Es gibt verschiedene Methoden der Unternehmensbewertung. Welche der Methoden gewählt wird, hängt vor allem von der Branche ab, in der das Unternehmen tätig ist, von der Unternehmensgröße und dem Bewertungsanlass (z. B. Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensanteile, Ein- und Austritte von Gesellschaftern, Erbfälle und Schenkungen sowie Umwandlungsfälle).

Man kann grob zwischen zwei wesentlichen Bewertungsverfahren (und deren Kombination) unterscheiden.

Bewertungsverfahren

Ertragswertverfahren

Ein Verfahren der Unternehmenswertermittlung unter Berücksichtigung der zukünftigen Unternehmensentwicklung unter dem Gedanken des Fortbestands des Unternehmens (Going Concern).

Das Ertragswertverfahren ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Methode (IDW S 1). Das Ertragswertverfahren ist - in modifizierter Form ­­­- das bei der Unternehmensbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Gesetzes wegen vorgesehene Bewertungsverfahren. Es wird von der Finanzverwaltung entsprechend angewendet und findet hohe Akzeptanz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Der Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren ergibt sich als Summe der Barwerte der nach Prognosen zu erwartenden Nettoeinnahmen unter der Prämisse der Fortführung des Unternehmens, zuzüglich eines eigenständig zu ermittelnden gemeinen Wertes (Verkehrswert) des nicht betriebsnotwendigen Vermögens. Bei Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer bestimmt sich der Ertragswert – vergangenheitsorientiert – aus dem Durchschnitt der Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre.

Beim Ertragswertverfahren erfolgt die Ermittlung des Barwerts mit jenem Kapitalisierungszinssatz, der der Rendite einer adäquaten Alternativanlage entspricht. Die Alternativanlage zum Unternehmenserwerb wird im Allgemeinen am Kapitalmarkt gesehen. Um die Äquivalenz der Alternativanlage hinsichtlich Risiko, Kaufkraft und Verfügbarkeit zum konkret zu bewertenden Unternehmen herzustellen, sind bestimmte Zu- und Abschläge zu berücksichtigen. Im vereinfachten Ertragswertverfahren für die Bewertung von Unternehmenswerten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer kommt hingegen ein gesetzlich definierter Kapitalisierungsfaktor zum Einsatz.

Substanzwertmethode

Die Saldierung der Vermögensgegenstände minus Schulden

Der Substanzwertmethode liegt quasi die Überlegung eines „Nachbaus“ des zu bewertenden Unternehmens zugrunde. Der Substanzwert errechnet sich aus der Summe der Wiederbeschaffungspreise des betriebsnotwendigen Vermögens, abzüglich der Schulden (Fremdkapital zu Nominalwerten) zuzüglich der Liquidationswerte des nicht betriebsnotwendigen Vermögens.

Der Substanzwert hat im Rahmen der Unternehmensbewertung mangels direkten Bezugs zu künftigen finanziellen Überschüssen keine eigenständige Bedeutung. Die Berechnung des Substanzwertes eines Unternehmens ist aber aus folgendem Grund für den Zukunftserfolg von Bedeutung: Ein hohes Vermögen des zu bewertenden Unternehmens beeinflusst dessen künftige Ertragsfähigkeit. Hohes Eigenkapital (= hohe Substanz) beeinflusst den bilanziellen Verschuldungsgrad des Unternehmens positiv mit der Folge eines besseren Ratings und niedrigeren Kreditzinsen. Unternehmen mit hoher Substanz erweisen sich auch als krisenresistenter und verfügen in der Regel auch über ein höheres Ausschüttungsvolumen (an Gewinnen).

Diese Aspekte führen in Kombination mit anderen Bewertungsmethoden zu höheren Unternehmenswerten.

Eine eigenständige Bedeutung kommt dem Substanzwert grundsätzlich nur bei kapital-(vermögens)intensiven Erzeugungsbetrieben und bei Unternehmen, die überdurchschnittlich hohe Vermögenswerte besitzen (beispielsweise Immobiliengesellschaften), zu.

Kombination von Ertrags- und Substanzwertverfahren

Ertrags- und Substanzwertverfahren können auch in Kombination angewendet werden. In diesem Kombiverfahren werden der Ertragswert und der Substanzwert addiert und es erfolgt eine Gewichtung, die sich an der Art des Unternehmens orientiert.