Immobilien

Das investierte Anlagevermögen in Deutschland zeigt die Bedeutung der Wohnungs- und Immobilienbranche. Das Bruttoanlagevermögen von „Grundstücks- und Wohnungswesen“ beträgt mehr als sieben Billionen Euro, was rund der Hälfte des gesamten Bruttoanlagevermögens in Deutschland entspricht. An der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung gehört die Wohnungs- und Immobilienbranche mit etwa zehn Prozent zu einem starken Motor der volkswirtschaftlichen Gesamtleistung.

So wichtig die Immobilienbranche für die Volkswirtschaft ist, so zahlreich sind die Steuergesetze. Die Steuerberatung und Betreuung von privaten Investoren aller Größenklassen sowie für Immobilienmakler und Immobilienverwaltungen ist ein wichtiges Fachgebiet unserer Gesellschaft. Bereits beim Erwerb stellen sich steuerrechtliche Fragen, wie die Behandlung der Grunderwerbssteuer und der Umsatzsteuer. Im Rahmen der Verwaltung haben Nutzungsänderungen, Beschäftigungsverhältnisse für die Eigentümergemeinschaft, Bauleistungen von Unternehmen oder die Abgrenzung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht unerheblichen Einfluss auf steuerrechtliche Belange. Bei der Veräußerung kann es zu gewerbesteuerpflichtigen Vorgängen sowie einkommensteuerpflichtigen Gewinnen kommen.

Unser Expertenwissen für die Immobilienwirtschaft gibt unseren Mandanten das Optimum in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.